Unser Tip
Unter dem Punkt Download finden Sie Material über uns und unsere Pflanzenkläranlagen sowie Formulare (u.a. Fördermittelantrag) zum Download bereitgestellt.
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Haben Sie sich auch schon gefragt, was mit Ihrem Abwasser wird, wenn der Bestandsschutz für Ihre alte Sickergrube ausgelaufen ist?
Wird ihr Ort bzw. ihr Grundstück in den nächsten 10 Jahren nicht an das zentrale Abwassernetz angeschlossen, muss dementsprechend eine Dauerlösung geschaffen werden. Die kostengünstigste Lösung im Sinne des Gesetzgebers ist eine Kleinkläranlage. Wir bauen eine kostengünstige, wartungsarme und technisch ausgereifte Kleinkläranlage.

Unsere vollbiologische Pflanzenkläranlage mit vertikal durchströmtem Bodenfilter

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen die Gelegenheit bieten, sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Bei weiteren Fragen oder Interessen können Sie sich gern an uns wenden.

Mit über 450 gebauten Anlagen zwischen 12 und über 1200 qm Pflanzenbeetgrösse (2 EGW bis über 300 EGW) konnten wir uns eine gute Marktposition erobern und sehr viel Erfahrung sammeln. Wir begleiten Sie von der Planung über das Genehmigungsverfahren bis zur Abnahme und noch lange darüber hinaus, falls Sie es wünschen.

Schematischer Aufbau unserer Pflanznekläranlage

Wir haben unsere Pflanzenkläranlage im Laufe der Jahre zu einer Art Baukastensystem entwickelt. Dieses System ermöglicht es uns, die Anlage an alle Bedürfnisse anzupassen.
Jede unserer Anlagen besteht aus folgenden Grundkomponenten:

eine Absetzgrube (meist 3 cbm, gekammert aus HDPE-Monolith)
einem Pumpenschacht (900l, aus HDPE-Monolith mit hochwertiger Schmutzwasserpumpe)
dem Pflanzenbeet (schichtweiser Aufbau nach Gebrauchsmuster, mit Folie gegen des Erdreich abgedichtet)
einem Kontrollschacht (900l, aus HDPE-Monolith, evt. mit Pumpe)

Der Aufbau wird von uns je nach Größe der Anlage und anderen Randbedingungen angepasst.
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In der Dreikammerabsetzgrube wird das häusliche Abwasser von Grobverunreinigungen und Schwebstoffen befreit. Das so vorgeklärte Abwasser wird in den Pumpenschacht geleitet.
Vom Pumpenschacht aus wird das Abwasser mit einer Intervallbeschickung über eine PE-Leitung direkt in das Pflanzenbeet gepumpt. Die Pumpe wird nur wenige Minuten am Tag in Betrieb sein, sodass die Stromkosten sehr niedrig gehalten werden.
Im Pflanzenbeet erfolgt der eigentliche mikrobielle Ab- und Umbau der organischen Substanzen und der Makronährstoffe durch Nitrifizierung und Denitrifizierung.
Die Schilfpflanzen dienen in erster Linie dem Bodenaufschluß, das heißt die hohlen Rhizome durchwurzeln den Boden und ermöglichen dadurch einen Luftaustausch des Bodens mit der Atmosphäre.
Das Schilf sollte im Herbst nicht von der Anlage genommen werden. Durch das Absterben der oberirdischen Pflanzenteile bildet sich im Laufe der Zeit eine Art Mulchschicht auf der Oberfläche aus. Sie dient der Unterdrückung von Unkraut und gleichzeitig als Frostschutz. Bei unseren Kläranlagen kommen nur Schilftypen zum Einsatz, welche hohe Nährstofffrachten sicher vertragen.
Das nach der Durchrieselung des abgedichteten Pflanzenbeetes gereinigte Abwasser wird über eine belüftete Drain-leitung in den Kontrollschacht geleitet.
Der Kontrollschacht dient der Probenentnahme und kann auch gleichzeitig wieder als Pumpenschacht ausgebildet werden, um das Wasser zum Beispiel in einen angeschlossenen Teich zu pumpen. Im Regelfall wird vom Kontrollschacht eine Art Bypass zur Vorklärung gelegt, sodass über einen Drei-Wege-Hahn ein geringer Teilstrom mit sauerstoffreichem Wasser zur Schlammbelebung in die Vorklärung gespeist werden kann.
Es gibt mehrere Möglichkeiten das geklärte Abwasser zu verwenden. Eine sehr schöne Möglichkeit ist die Kopplung mit einem kleinen Biotop in Form eines Teiches. Das Wasser kann aber ebenso gut auf dem Grundstück versickert werden oder als Brauchwasser (z.B. Toilettenspülung oder Waschmaschine) Verwendung finden (siehe auch Menüpunkt Brauch- und Regenwassernutzung).
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Auf der Grafik (nach Hosang / Bischoff) können Sie sehen, dass Pflanzenkläranlagen eine hervorragende Reinigungsleistung erreichen. Die Reinigungsleistung der ökologischen Kläranlagen liegt nach diesem Schema im Bereich der sonst nur mit hohem technischen Aufwand (und damit hohen Kosten) erreichbaren Leistungen.

Reinigungsleistung verschiedender Klärsysteme im Vergleich

Folgende Reinigungswerte sind entsprechend der 1. AbwasserVwV als Grenzwert für die Einleitung in die öffentliche Vorflut festgelegt:

Biologischer Sauerstoffbedarf BSB5: 40mg/l
Chemischer Sauerstoffbedarf CSB: 150mg/l
(alternativ zu CSB der TOC: 600mg/l)
nach Abwasserverordnung des Bundes (BGBI. I S. 1106)
Für Eliminierungswerte an problematischen Makronährstoffen gibt es nur Empfehlungen (keine Richtlinien). Es werden als Richtmaß bei Phosphor 85-97% und bei Stickstoff 85-97% empfohlen.

Diese Grundvoraussetzungen werden von unserer Schilfkläranlage (vertikale Bauweise) sicher erreicht, bzw. weit unterschritten. Die Werte müssen übrigens mind. einmal im Jahr durch ein Labor kontrolliert werden.
Verschiedene Untersuchungen haben bewiesen, daß Pflanzenkläranlagen in der Lage sind, pathogene Keime bis zu über 99% aus dem Wasser zu eliminieren. Dies ist vor allem unter hygienischen Gesichtspunkten ein wichtiger Faktor. Bisher ist keine der konventionellen Kläranlagen in der Lage, diese Keime zu eliminieren. Die vierte Abwasserreinigungsstufe, welche in Planung ist, wird dies aber fordern. Konventionelle Anlagen müssen dann mit hohem Aufwand erweitert werden.
Zusätzlich sind wir in der Lage, mit unseren Kläranlagen das Wasser derart aufzubereiten, dass es vor Ort dem Kreislauf (u.a. Toilettenspülung, Waschmaschine) wieder zugeführt werden kann. Dies ist insbesondere in Gebieten mit angespanntem Wasserhaushalt (z.B. Tagebaurandbereiche) notwendig.
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Die Grafik zeigt einen Vergleich für einen normalen Haushalt mit vier Personen. Der Vergleich ist natürlich von vielen Faktoren abhängig. Ein direkter Vergleich ist jedoch äußerst schwierig. Bei vielen Arten der Abwasserentsorgung kann man die Folgekosten nur überschlägig ermitteln, da man die Entwicklung der allgemeinen Preise schlecht abschätzen kann (bei anderen verschweigt schon der Anbieter einige der Kosten, welche später auf den Nutzer zukommen werden).


Zur Zeit muß im ungünstigsten Fall bei einer Schilfpflanzenkläranlage für einen 4-5 Personenhaushalt mit Kosten von ca. 7.000,- bis 8.000,-Euro (ca. 1.700,-Euro pro Person) gerechnet werden (ohne Eigenleistungen und Fördermittel).
Als Folgekosten beim Betrieb einer Pflanzenkläranlage kann mit folgenden Werten gerechnet werden:

ca. 5,- Euro / Jahr Stromkosten für die Pumpe
ca. 170,- Euro / Jahr Wartungskosten incl. Probenahme und Untersuchung der Proben
Abfuhr der abgesetzten, nicht wandelbaren Stoffe in der 1. Kammer der Absetzgrube (ca. 1 m³ alle 2 bis 5 Jahre)

Dies ergibt eine Summe von ca. 185,- Euro pro Jahr.
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Fördermittel in Brandenburg:

Seit Anfang des Jahres 2003 wurde die Fördermittelvergabe für Kleinkläranlagen in Brandenburg eingestellt.


Fördermittel in Sachsen:

Seit 05.03.2007 Ist die Fördermittelrichtlinie für Kleinkläranlagen (SWW/2007) in Sachsen in Kraft getreten.

Hier finden sie alle Anträge und weitere Informationen in unserem Downloadbereich

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Baugenehmigung in Brandenburg:

Kleinkläranlagen sind seit 2003 nicht mehr baugenhmigungspflichtig.
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Leider gibt es auch in unserer Branche 'schwarze Schafe'.

Wenn sie sich für den Bau einer biologischen Kleinkläranlage entschlossen haben, so sind die notwendigen Bauverträge auf 'Kleingedrucktes' und folgende Kriterien zu überprüfen:
Ist der Anbieter in der Lage, auch die fachgerechte Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis, der Baugenehmigung und der Fördermittel zu realisieren?
Bietet der Anbieter auch einen fachgerechten Wartungsvertrag mit nachvollziehbaren Leistungen und Preisen?
Übernimmt der Anbieter auch Planung und Genehmigungsverfahren?
Sind im Angebot alle notwendigen Leistungen (Baustelleneinrichtung, Elektroanschluß, Erdarbeiten, Rohrleitungsbau etc.) und alle Bauelemente (Vorreinigung, Rohrleitungen, Pumpen- und Kontrollschächte, biologische Reinigungsstufe und Klärwasserableitung) enthalten?
Lassen Sie sich bestätigen, dass es keine Nachträge im Vertrag ohne beiderseitige Absprache geben kann.
Der Anlagenbauer muss garantieren, dass alle Elemente (z.B. die Pumpen) resistent gegen fäkale Abwässer sind.
Informieren sie sich vor Auftragserteilung bei Kläranlagenbesitzern nach der Seriosität der Anlagenbauer (Mund- zu Mundpropaganda ist die Glaubwürdigste).
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Haben Sie sich für den Bau einer Pflanzenkläranlage entschieden, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Wir können Sie schon sehr früh beraten und werden alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen. Unter anderem können wir prüfen, ob Sie berechtigt sind eine alternative Kleinkläranlage zu bauen und, ob Sie gegebenenfalls Fördermittel erhalten.
Weiterhin werden wir Sie vor Ort besuchen und Ihnen ein auf Ihre Anlage zugeschnittenes Angebot unterbreiten. Alle erforderlichen Genehmigungen (Baugenehmigung usw.) werden auf Wunsch von uns eingeholt.
Haben Sie sich dazu entschlossen, die Anlage von uns erstellen zu lassen, werden wir schnellstmöglich mit dem Bau beginnen. Je nach Größe der Anlage beträgt die Bauzeit ca. ein bis zwei Wochen. Die Anlage wird in Ihr bestehendes Grundstück eingepasst.
Wünschen Sie auch einen angeschlossenen Schönungsteich oder andere Landschaftsbaumaßnahmen, stehen wir Ihnen dafür natürlich auch zur Verfügung.
Ist Ihre Pflanzenkläranlage fertiggestellt und funktioniert ordnungsgemäß, können Sie auch den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Wartungsvertrag bei uns unterzeichnen. Wir werden dann in regelmäßigen Abständen die Funktionstüchtigkeit ihrer Anlage überprüfen. Dazu nehmen wir unter anderem auch eine Probe des geklärten Wassers und analysieren diese.
Wünschen Sie auch weiterhin eine Betreuung der Anlage durch uns, können Sie einen Pflegevertrg mit uns vereinbaren.
Auf die von uns erbrachten Leistungen erhalten Sie eine Garantie von 5 Jahren (Pflanzenbeet), auf die technischen Anlagen (Pumpen usw.) erhalten Sie die vom Hersteller vorgegebene Garantie.
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